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Teilnahmebedingungen

CIVIS Medienpreis 2021

1. Europäische CIVIS Medienpreise

1.1 Ausgezeichnet werden die besten Programmleistungen im Film, Fernsehen, Radio und Internet zum Thema Migration, Integration und kulturelle Vielfalt in Europa Die Preise sind insgesamt mit 27.000 Euro dotiert.

1.2 Die eingereichten Produktionen müssen erstmals im Zeitraum zwischen dem 22.01.2020 und 21.01.2021 veröffentlicht sein. Einsendeschluss ist der 21. Januar 2021.

1.3 Die CIVIS Preise werden insgesamt in vier Bereichen und in mehreren Kategorien vergeben – als VIDEO AWARD | AUDIO AWARD | YOUNG C. AWARD | CINEMA AWARD (Publikumspreis).

1.4 Der CIVIS TOP AWARD zeichnet die beste Produktion des Jahres aus den Bereichen AUDIO, VIDEO und YOUNG C. zusätzlich aus. Eine direkte Bewerbung zum CIVIS TOP AWARD ist nicht möglich.

1.5 Alle Programme müssen in der veröffentlichten Form unverändert eingereicht werden. Sie dürfen keine (Schleich-)Werbung und/oder entgeltliche Produktplatzierungen enthalten. Magazinbeiträge sind ohne Anmoderation, Vorspann oder Jingle einzureichen.

1.6 Teilnehmende Radio- und Fernsehsender, Produktionsfirmen, Streamingdienste und Ausbildungsstätten müssen ihren Firmensitz in der EU oder der Schweiz haben.

2. CIVIS Medienpreise und Kategorien

2.1 CIVIS TOP AWARD
aus den CIVIS Auszeichnungen – Bereich AUDIO | VIDEO | YOUNG C. Dotierung 15.000 EUR

2.2 CIVIS VIDEO AWARD
Fernsehen | Internet Dokumentationen | Reportagen | Magazine | Kurzfilme| Spielfilme | Social Media Formate u.a.
Nicht-fiktionale Programme Dotierung 2.000 EUR
Fiktionale Programme Dotierung 2.000 EUR
Social Media Formate (Bewegtbild) Dotierung 2.000 EUR

2.3 CIVIS AUDIO AWARD 
Radioprogramme | Podcasts | Reportagen | Features | Hörspiele | Serien u.a.
Kurze Programme bis 6 Min Dotierung 2.000 EUR
Lange Programme ab 6 Min Dotierung 2.000 EUR
Podcasts 2.000 EUR

2.4 YOUNG C. AWARD
Film Junge innovative Programme. Altersbegrenzt. Dotierung 2.000 EUR

2.5 CIVIS CINEMA AWARD
Der Kinopreis wird als Publikumspreis via Abstimmung im Internet ermittelt. Ab April 2021. Mit attraktiven Preisen für Teilnehmende.

3. CIVIS TOP AWARD

Der CIVIS TOP AWARD zeichnet die beste Produktion des Jahres aus den Bereichen AUDIO, VIDEO und YOUNG C. zusätzlich aus. Eine direkte Bewerbung zum CIVIS TOP AWARD ist nicht möglich. Bei Gewinn des TOP AWARDS, dotiert mit 15.000 Euro, entfällt die Dotierung für den Einzelpreis in Höhe von 2.000 EURO.

4. CIVIS VIDEO AWARD

4.1 Der CIVIS VIDEO AWARD wird für Produktionen im Bereich Fernsehen und Internet in den Kategorien >Information< (Non-Fiktionales) und >Unterhaltung< (Fiktionales) vergeben. Im Bereich Internet kommt zusätzlich ein Preis für Social Media Formate (Bewegtbild) hinzu. Alle gestalterischen Formen sind zulässig.

4.2 Kurze Programme und Magazine nehmen am CIVIS VIDEO AWARD ohne Einzelauswertung teil.

4.3 Alle Fernsehsender und Fernsehproduktionsfirmen, Streamingdienste und Anbieter von Internetangeboten (Social Media Formate – Bewegtbild, Podcasts) in der EU und der Schweiz können Produktionen zum Wettbewerb einreichen.

4.4 Die Produktionen müssen in Deutsch oder Englisch oder mit angemessenen Untertiteln aus dem Original in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.

4.5 Bei Serien oder Mehrteilern können maximal drei Folgen eingereicht werden.

4.6 Die eingereichten Social Media Formate (Bewegtbild) müssen im Beobachtungszeitraum der Ausschreibung vom 21.01.2021 bis 21.02.2021 im Netz zugänglich sein. Sie dürfen sich in dieser Zeit nicht ändern. Entscheidend ist die Zugänglichkeit: alle Social Media Formate (Bewegtbild) müssen unter Angabe der genauen Webadresse (URL) in deutscher oder englischer Sprache erreichbar sein.

5. CIVIS AUDIO AWARD

5.1 Der CIVIS AUDIO AWARD wird für deutschsprachige Audio- bzw. Radiobeiträge aus der EU und der Schweiz vergeben – in den Bereichen kurze Programme (bis sechs Minuten), lange Programme (ab sechs Minuten bis maximal 120 Minuten) und im Bereich Podcast (bis maximal 120 Minuten). Alle gestalterischen Formen sind zulässig.

5.2 Alle Radiostationen und Audioanbieter im Internet in der EU und der Schweiz können am Wettbewerb teilnehmen..

5.3 Alle Formen von Audiobeiträgen sind zulässig – von klassischen Reportagen, Features, Porträts, Hörspielen, Podcasts über Interviews, Comedies, Collagen bis hin zu interaktiven Shows oder Programmaktionen.

5.4 Musikanteile dürfen gekürzt werden, wenn der redaktionelle Inhalt und die Anmutung gewahrt bleiben. Die Kürzungen müssen auf dem Online-Anmeldebogen vermerkt werden.

5.5 Bei Serien oder Mehrteilern können maximal drei Folgen eingereicht werden. Thementage oder Programmaktionen können nur in drei Teilen mit jeweils maximal 120 Minuten eingereicht werden.

5.6 Die eingereichten Podcasts müssen im Beobachtungszeitraum der Ausschreibung vom 21.01.2021 bis 31.03.2021 im Netz zugänglich sein. Sie dürfen sich in dieser Zeit nicht ändern. Entscheidend ist die Zugänglichkeit: alle Podcasts müssen unter Angabe der genauen Webadresse (URL) in deutscher Sprache erreichbar sein.

5.7 Die AUDIO Jury wählt aus den eingereichten Beiträgen fünf Podcasts für ein Onlinevoting aus. Der Podcast Preis wird aus diesen fünf Beiträgen als Publikumspreis via Abstimmung im Internet ermittelt.

6. YOUNG C. AWARD – altersbegrenzt

6.1 Der YOUNG C. AWARD wird für Produktionen im Film, Fernsehen und Internet (Social Media Formate – Bewegtbild) vergeben. Alle gestalterischen Formen sind zulässig. Teilnehmer:innen dürfen nicht älter als 33 Jahre alt sein.

6.2 Alle TV-Sender, TV-Produktionsfirmen und Anbieter von Internetangeboten (Social Media Formate – Bewegtbild) können Produktionen zum Wettbewerb einreichen. Das Gleiche gilt für alle Film- und Fernsehhochschulen, journalistische Schulen, Akademien und Hochschulen der Journalistik, Kommunikation und Medien in der EU und der Schweiz. Alle Rechte an der eingereichten Produktion müssen vorhanden sein.

6.3 Die zum YOUNG C. AWARD eingereichten Produktionen müssen öffentlich gesendet bzw. zugänglich sein oder als Abschlussarbeit im Hauptstudium des jeweiligen Ausbildungsganges (Akademie, Hochschule etc.) offiziell anerkannt worden sein.

6.4 Die Produktionen müssen in Deutsch oder Englisch oder mit angemessenen Untertiteln aus dem Original in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.

6.5 Bei Social Media Formaten muss eine zusammengehörende Story als Zusammenschnitt (z.B. als Bildschirmaufnahme via Videoupload eingereicht werden. Sie muss im Beobachtungszeitraum vom 21.01.2021 bis 21.02.2021 in den Story Highlights auffindbar sein. Für jeden eingereichten Beitrag muss eine URL angegeben werden, die direkt zu den Story Highlights führt.

6.6 Die eingereichten Social Media Formate (Bewegtbild) müssen im Beobachtungszeitraum der Ausschreibung vom 21.01.2021 bis 21.02.2021 im Netz zugänglich sein. Sie dürfen sich in dieser Zeit nicht ändern. Entscheidend ist die Zugänglichkeit: alle Social Media Formate (Bewegtbild) müssen unter Angabe der genauen Webadresse (URL) in deutscher oder englischer Sprache erreichbar sein.

6.7 Bei Serien oder Mehrteilern können maximal drei Folgen eingereicht werden.

7. Anmeldung zum Wettbewerb

7.1 Start des CIVIS Wettbewerbs 2021 ist der 14.12.2020. Einsendeschluss ist der 21.01.2021.

7.2 Die Anmeldung zum Wettbewerb des CIVIS Medienpreises muss online erfolgen – über das Online-Anmelde-Formular auf www.civismedia.eu.

7.3 Jede Einreichung muss inhaltlich kurz beschrieben werden. Die Inhaltsangabe sollte zwischen mindestens 700 Zeichen und höchstens 2000 Zeichen lang sein. Die Inhaltsangabe ist in deutscher oder englischer Sprache vorzulegen.

7.4 Alle Koproduktionspartner müssen auf dem Anmeldeformular aufgeführt sein. Das Einverständnis aller Koproduzenten zur Teilnahme am CIVIS Wettbewerb wird vorausgesetzt.

7.5 Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können zum Ausschluss vom CIVIS Wettbewerb führen.

8. Registrierung von Wettbewerbsbeiträgen

8.1 Mit dem vollständig ausgefüllten Online-Anmeldeformular erhalten Sie für jede einzelne Einreichung eine Wettbewerbsnummer (Registrierung). Jede Einreichung zum Wettbewerb benötigt eine einzelne Anmeldung.

8.2 Für jedes zum Wettbewerb eingereichte Audio-, Film- bzw. Fernseh- oder Social Media Format (Bewegtbild) muss mit dem vollständig ausgefüllten Online-Anmeldeformular eine Audio- bzw. eine Videodatei hochgeladen werden.

8.3 Radioproduktionen sind per Audiofile einzureichen – als Audiodatei im MP3-Format in Datenraten zwischen 128 kbit/s und 192 kbit/s, in der Sampling-Frequenz von 44,1 kHz. Videoformate sind im MP4- bzw. MOV- oder AVI-Format einzureichen – mindestens in HD 1280x720p Auflösung, Codec H264, 6-8 Mbit/s, 25f/s mit einer maximalen Größe von 5 GB.

8.4 Wir verarbeiten personenbezogene Daten unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen nach Maßgabe unserer hier abrufbaren Datenschutzerklärung: https://civis-media.de/datenschutz.

9. Kostenerstattung

9.1 Der Veranstalter erstattet keine Kosten für zum Wettbewerb eingereichte Unterlagen bzw. Materialien. Transport- Zoll- und Versicherungskosten werden von CIVIS nicht übernommen. Das eingereichte Material wird nicht zurückgesandt und geht in das Eigentum der CIVIS Medienstiftung über.

10. CIVIS Preisjury

10.1 Eine unabhängige Jury aus erfahrenen Journalist:innen sowie Medienexpert:innen entscheidet über die zum Wettbewerb eingereichten Wettbewerbsbeiträge sowie über die Auswahl der Preisträger:innen. Außerdem wählt die Jury fünf Podcasts für das Publikumsvoting im Internet aus. Die Entscheidung der Jury ist endgültig.

11. Bekanntgabe der Preisträger:innen

11.1 Die Nominierten des CIVIS Medienpreises 2021 werden vor der Preisverleihung bekannt gegeben – die Preisträger:innen erst während der Preisverleihung.

12. Öffentliche Wiedergabe

12.1 Die CIVIS Medienstiftung hat das Recht, die zum Wettbewerb eingereichten Audio- und Videobeiträge öffentlich wiederzugeben, im Rahmen der Berichterstattung über die Preisverleihung im Radio, Fernsehen und Internet, inklusive Drittplattformen (bspw. Facebook, YouTube, Twitter, Instagram), unentgeltlich zugänglich zu machen oder zugänglich machen zu lassen sowie auf den CIVIS Webseiten und den Webseiten der Kooperationspartner der CIVIS Medienstiftung www.civismedia.eu/medienstiftung/partner einzustellen.

12.2 Insbesondere dürfen neben den Gesamtbeiträgen auch Einzelbilder, Fotos und/oder Ausschnitte, o.ä. aus den eingereichten Audio- und Videobeiträgen von der CIVIS Medienstiftung und ihren Kooperationspartnern im Zusammenhang mit der Preisverleihung und der Berichterstattung hierüber verwendet werden. CIVIS kann diese Rechte auch Dritten zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit über seine Tätigkeiten einräumen.

12.3 Der/Die Einsender:in versichert und garantiert, dass ihm/ihr hinsichtlich des eingereichten Materials sämtliche für die Nutzung nach Ziff. 12.1 und 12.2 erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte zustehen und er/sie über diese Rechte verfügen kann sowie etwaig persönlichkeitsrechtlich erforderliche Einwilligungen eingeholt hat. Er/Sie stellt die CIVIS Medienstiftung und/oder die nach Ziff. 12.1 und 12.2 Berechtigten von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

13. Einverständniserklärung

13.1 Mit der Anmeldung zum CIVIS Medienpreis 2021 werden vorstehende Teilnahmebedingungen anerkannt. Nicht vollständige oder nicht korrekte Angaben können zum Ausschluss vom Wettbewerb führen. 13.2 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.